m4e AG: Spruchverfahren eröffnet

Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der m4e AG ist vor dem Landgericht München I ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt. Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 04.10.2019: 5 HK O 4082/19 Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit … m4e AG: Spruchverfahren eröffnet weiterlesen